论企业相对限度解雇的法理On limits of dismissal of Enterprise/范剑虹(6)
[10] In gegenseitigen Verhandlungen der Gewerkschaften mit Vertretern der Arbeitgeber werden nur zur Regelung der Arbeitsverhaeltnisse Tarifvertraege (Kollektivertraee) geschlossen, deren Inhalt einheitlich fuer ganze Wirtschaftszweige gelten soll.
[11] Zwar fuehren Willensmaengel der Vertragsschliessenden beim Tarifvertrag nicht zu einem Anfechtungsrecht nach §§119, 123 BGB, aber das rechtfertigt es, bei Willensmaengeln nur eine fuer die Zukunft wirkende ausserordentliche Kuendigung des Tarifvertrags zuzulassen (vgl. Hueck-Nipperdey, Grundriß, § 50 IV 1, S. 224). Soellner, ArbR, § 33 IV 3b, S. 224, haelt eine Anfechtung nach §§ 119, 123 BGB mit Wirkung ex nunc fuer mmoeglich).
[12] Vgl. Parsons, Talcott/Smelser, Neil, Economy and Society, London 1957, S. 104.
[13] Unter Gestaltungsrecht versteht man ein subjektives Recht, dessen Ausuebung einseitig und unmittelbar ein Rechtsverhaeltnis veraendert oder aufhebt.
[14] Ein selbstaendiger Verkehrswert kommt dem unselbstaendigen Gestaltungsrecht bzw. dem Kuendigungsrecht nicht zu. Mit der Uebertragung des Rechtsverhaeltnisses - vgl. z.B. § 613a BGB - geht auch das Kuendigungsrecht ueber (Stahlhacke/Preis, Kuendigung und Kuendigungsschutz im Arbeitsverhaeltnis, 5. Aufl. Muenchen 1991, S. 2).
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